Richtlinien zur Benutzung des Netzwerks der Universität Linz
ACOnet bzw. das BMfWV
hat festgelegt, wer ACOnet (inkl. Zugang zum Internet) benutzen darf.
Die Richtlinien sind vorgegeben und können von der Universität
Linz nicht aufgehoben, aber ergänzt werden. Diese Richtlinien sind
einzuhalten.
Auf diesen Umstand werden die Studierenden, insbesondere jene, die in
den Studentenheimen wohnen, besonders hingewiesen. Die Universität
Linz bietet ihren Studierenden eine Arbeitsumgebung, die anderen Universitäten
als Vorbild bei der Schaffung eigener Strukturen dient. Damit dieser Zustand
aufrecht erhalten werden kann, ist es aber notwendig, daß auch die
Studierenden dieses Minimum an Regeln und Richtlinien einhalten.
Die Universität Linz betrachtet den Arbeitsplatz im Heim als ausgelagerten
Arbeitsplatz und finanziert daher die die Kosten der Infrastruktur bis
zum Heim. Grundsätzlich besteht daher kein Unterschied zwischen einem
Studentenarbeitsplatz am Campus und einem Studentenarbeitsplatz in einem
Heim, d.h. es gelten die gleichen Bedingungen. Selbstverständlich
hat das Heim das Recht, eigene Richtlinien, die jedoch die der Universität
nicht aufheben können, zu erlassen. Alle Aktionen sind daher auch
mit den Heimrichtlinien abzustimmen.
Der Zugang zum Internet wird ausschließlich zu Dienst- und Studienzwecken
gewährt, aber nicht für kommerziellen oder privaten Gebrauch.
Gesetze sind einzuhalten, auf spezielle Aspekte wird aber hier nicht
eingegangen.
Wird Firmen ein Internetzugang angeboten oder die Möglichkeit eingeräumt,
Werbung, Angebote etc. im Web zu plazieren usw., dann liegt eine kommerzielle
Verwendung vor, und zwar auch dann, wenn der Anbieter dafür nichts
verrechnet. Die Universität behält sich vor, in derartigen Fällen
die derzeit gültigen ACOnetpreise für einen 128 kbps Anschluß
plus eigenem Aufwand auch rückwirkend zu verrechnen.
Ein privater Gebrauch liegt vor, wenn die Nutzung des Internetanschlusses
in keinem Zusammenhang mit dem Studium steht. Beispiele (nicht taxativ)
sind
Überlassung des Zugangs an Nichtberechtigte
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Arbeiten für Vereine und ähnliche Einrichtungen
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Auch hier behält sich die Universität vor, die derzeit gültigen
ACOnetpreise für einen 128 kbps Anschluß plus eigenem Aufwand
auch rückwirkend zu verrechnen.
Zu Vereinen ist festzustellen, daß auch gemeinnützige Vereine
keinesfalls automatisch das Netzwerk benutzen dürfen. Dies gilt auch
für Vereine, die nur für Studenten gedacht sind, wie z.B. politische
Organisationen. Der Verein, aber auch jedes Unternehmen, hat die Möglichkeit,
mit ACOnet über einen Internetzugang zu verhandeln. Dieser Zugang
ist aber nach den Richtlinien des ACOnet zu realisieren. Eine Nutzung
der Leitungen zu den Heimen für diesen Zweck muß mit der Universität
vereinbart werden.
Der Betrieb von Servern, auch im Rahmen von Lehrveranstaltungen, und
die Verwendung von speziellen Domainnamen bedarf der Zustimmung durch
die Universität.
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