Lizenzierung
      Lizenzrechtliches
      Durch die Urheberrechtsnovelle vom März 1993 kam es zu einer wesentlichen 
        Erweiterung des urheberrechtlichen Schutzes von Computerprogrammen. Für 
        die Nutzung von Softwareprodukten müssen Softwarelizenzen erworben 
        werden. Die Verantwortung über die korrekte Nutzung der Software 
        im Sinne des Urheberrechts liegt beim Benutzer beziehungsweise dessen 
        Dienstvorgesetzten.  
      Da die meisten Softwareprodukte weiterentwickelt werden, kommt es in 
        unterschiedlichen Zeitabständen zu neuen Versionen oder Releases. 
        Um nun mit dieser Entwicklung Schritt halten zu können, kann das 
        Softwareprodukt gewartet werden. Es ist im Einzelfall zu prüfen, 
        ob der Abschluß eines Wartungsvertrages oder der Kauf der neuen 
        Version kostengünstiger ist. 
      Verträge - Softwarebeschaffung
      Für eine kostengünstige Abdeckung des Softwarebedarfs hat der 
        ZID mit verschiedenen Herstellern Campus- und Rahmenverträge 
        abgeschlossen.  
      
         
          | Bei Campusverträgen handelt es sich um Verträge 
            mit Softwareherstellern, die eine Nutzung bestimmter Softwareprodukte 
            im akademischen Bereich (Campus) erlauben.Campusverträge werden 
            zentral (ZID) administriert und finanziert. | 
          Rahmenverträge sind Verträge mit Softwareherstellern 
            (bzw. deren Lieferanten), die eine preisgünstige Einzelabnahme 
            von Lizenzen für den akademischen Enduser erlauben, aber eine 
            zentrale Bestellung erfordern.  | 
         
       
       
      
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