Wer legt
den Standard fest
HW- und SW-Standard werden jährlich neu festgelegt.
Dies geschieht durch den sog. EDV - Ausschuss,
der vom Rektorat eingerichtet wird und dem auch die Fakultäten
mit ihren EDV-Beauftragten angehören. |
Wer ist verantwortlich
Aufgabe des EDV-Ausschusses ist die jährliche Festlegung
des Mindeststandards, des Beschaffungsverfahrens sowie der Vergabeprioritäten
für Engpasssituationen.
Dem ZID obliegt die jährliche Bedarfsermittlung, sowie in enger
Zusammenarbeit mit den Fakultäten die Abwicklung des Ausschreibungsverfahrens
inklusive Test der angebotenen Komponenten.
Darüber hinaus ist der ZID für Installation, Auslieferung
und laufende Betreuung der EDV-Standardarbeitsplätze zuständig
(ausser die Organisationseinheit verfügt über eigene EDV-Techniker).
Bei Fragen und Unklarheiten im Zusammenhang mit dem EDV-Standardarbeitsplatz
ist die Hotline des ZID DW 8444 erster Ansprechpartner.
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Wer hat Anspruch
(worauf)
Anspruch auf EDV-Standardarbeitsplätze hat jede Organisationseinheit
der JKU, sofern sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben EDV-Ressourcen
benötigt.
Unter Berücksichtigung der Personalplanung und ausgehend vom
Iststand der EDV-Arbeitsplätze besteht für jede
Organisationseinheit Anspruch auf eine entsprechende Anzahl von
EDV-Standardarbeitsplätzen. Darüber hinaus hat jede Organisationseinheit
Anspruch auf einen netzwerkfähigen Laserdrucker
(sog. „Abteilungsdrucker“). |
EDV-Standardarbeitsplätze
für Drittmittelangestellte
Organisationseinheiten, die Drittmittelangestellte
beschäftigen, können das Paket des EDV-Standardarbeitsplatzes
und seiner Betreuung auch für diese Mitarbeiter in Anspruch
nehmen. Die anfallenden Kosten sind in diesem Fall aus Drittmitteln
zu tragen. |
Wann besteht
Anspruch auf Ersatz/Austausch
Es wird davon ausgegangen, dass EDV-Arbeitsplätze abhängig
von der budgetären Situationder JKU alle 3 bis 4 Jahre ersetzt
werden müssen.
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EDV-Standardarbeitsplätze
2008
2008 werden jene EDV-Arbeitsplätze (PC's, Mac's) ersetzt,
die vor dem Jahr 2005 beschafft
wurden. Entsprechend den geltenden Vorschriften für das Beschaffungswesen
wird aufgrund des Ausschreibungsumfanges derzeit eine EU-weite Ausschreibung
vorbereitet, was leider zu einem relativ langen Beschafungsverfahren
führt.
Die Formulare zur Bedarfsmeldung finden Sie auf
unserer
Übersichtsseite.
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Arbeitsplatzausstattung
neuer Stellen
Für neue Stellen wird kurzfristig ein EDV-Standardarbeitsplatz
zur Verfügung gestellt. In diesem Fall ist mit dem ZID rechtzeitig
vor Dienstantritt eines neuen Mitarbeiters Kontakt aufzunehmen und
eine entsprechende Bedarfsmeldung zu übermitteln. Der ZID wird
dann für die Beschaffung des EDV-Standardarbeitsplatzes sorgen. |
Was geschieht
mit den auszutauschenden Geräten
Grundsätzlich wird das Altgerät vom ZID mitgenommen.
In Ausnahmefällen kann bei begründetem Bedarf (z.B. Einsatz
als StudentInnen-Arbeitsplatz) das Altgerät der Organisationseinheit
überlassen werden. |
Notebooks (iBooks)
als Arbeitsplatzrechner
Eine Organisationseinheit, die 2004 Anspruch auf Ersatz eines
EDV-Arbeitsplatzes hat und bereit ist, die Mehrkosten für ein
Notebook aus eigenen Reserven zu finanzieren, erhält als Arbeitsplatzrechner
ein Notebook. Dies ist auf dem Bedarfsmeldungsformular zu vermerken. |
Dringende Notfälle
Für den Fall, dass EDV-Standardarbeitsplätze, die noch
nicht abzulösen sind, defekt werden, gilt Folgendes:
Sofern eine Reparatur möglich und auch wirtschaftlich vertretbar
ist oder für das Gerät noch eine Garantie vorhanden ist,
wird die Reparatur vom ZID veranlasst/durchgeführt. Bis zum
Reparaturende wird vom ZID nach Möglichkeit ein Ersatzgerät
zur Verfügung gestellt.
Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht
vertretbar, so wird der ZID nach entsprechender Bedarfsmeldung versuchen,
kurzfristig für einen Ersatz zu sorgen. |
Aufrüsten
der Hardware des EDV-Standardarbeitsplatzes
Für über die Standardausstattung hinausgehende
Ressourcenwünsche gilt folgendes Procedere: Hardwareerweiterungen
sind grundsätzulich möglich und können im Rahmen
der Standardarbeitsplatzbeschaffung mitbeschafft werden, wenn die
Zusatzkosten von der Organisationseinheit getragen werden.
Über nachträgliche Erweiterungen der Hardware
ist der ZID zu informieren. Dies ist vor allem für spätere
Schadensfälle wichtig (Garantie, Kompatibilität, ...)
Unerlaubte Veränderungen: Austausch von Motherboard,
Grafikkarte, Prozessor.
Bei Nichtbeachtung verliert der Benutzer den Anspruch auf Betreuung
durch den ZID. |
Zusätzliche
Software-Installation
Dem Benutzer steht es frei, zusätzlich benötigte Software
selbst zu installieren, sofern diese mit dem Software-Standard kompatibel
ist. Bei Unsicherheit sollte die Hotline des ZID DW 8444
kontaktiert werden.
Achtung: Bei einer notwendigen Neuinstallation
des Arbeitsplatzes wird vom ZID nur der Software-Standard wiederhergestellt. |
Veränderung
des SW-Standards
Die Software-Grundausstattung, insbesondere Betriebssystem,
Netzwerkanbindung (die Installation von Windows-Netzwerken
kann zu Fehlern und Ausfällen führen), Mail /
Bürokommunikationssoftware sowie Office-Paket,
darf nicht verändert werden. Auch bei Austausch von nur einem
einzigen der genannten Produkte ist der ZID nicht mehr verpflichtet
den Arbeitsplatz zu betreuen. |
Betreuungseinschränkungen
Die Auslieferung der Hardware zu den universitären
Aussenstellen kann nicht vom ZID durchgeführt werden, da dieser
über keine entsprechende Ressourcen (z.B. Kfz.) verfügt.
Die Betreuung von EDV-Standardarbeitsplätzen
durch den ZID an universitären Aussenstellen, die über
eine Netzwerkanbindung mit weniger als 10MBit Bandbreite verfügen,
ist nur sehr eingeschränkt möglich. Nähere Auskünfte
dazu erteilt die Hotline des ZID DW 8444. |