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Durchführungsbestimmungen zum EDV-Standardarbeitsplatz

Wer legt den Standard fest

HW- und SW-Standard werden jährlich neu festgelegt. Dies geschieht durch den sog. EDV - Ausschuss, der vom Rektorat eingerichtet wird und dem auch die Fakultäten mit ihren EDV-Beauftragten angehören.

Wer ist verantwortlich

Aufgabe des EDV-Ausschusses ist die jährliche Festlegung des Mindeststandards, des Beschaffungsverfahrens sowie der Vergabeprioritäten für Engpasssituationen.
Dem ZID obliegt die jährliche Bedarfsermittlung, sowie in enger Zusammenarbeit mit den Fakultäten die Abwicklung des Ausschreibungsverfahrens inklusive Test der angebotenen Komponenten.
Darüber hinaus ist der ZID für Installation, Auslieferung und laufende Betreuung der EDV-Standardarbeitsplätze zuständig (ausser die Organisationseinheit verfügt über eigene EDV-Techniker).

Bei Fragen und Unklarheiten im Zusammenhang mit dem EDV-Standardarbeitsplatz ist die Hotline des ZID DW 8444 erster Ansprechpartner.

Wer hat Anspruch (worauf)

Anspruch auf EDV-Standardarbeitsplätze hat jede Organisationseinheit der JKU, sofern sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben EDV-Ressourcen benötigt.
Unter Berücksichtigung der Personalplanung und ausgehend vom Iststand der EDV-Arbeitsplätze besteht für jede Organisationseinheit Anspruch auf eine entsprechende Anzahl von EDV-Standardarbeitsplätzen. Darüber hinaus hat jede Organisationseinheit Anspruch auf einen netzwerkfähigen Laserdrucker (sog. „Abteilungsdrucker“).

EDV-Standardarbeitsplätze für Drittmittelangestellte

Organisationseinheiten, die Drittmittelangestellte beschäftigen, können das Paket des EDV-Standardarbeitsplatzes und seiner Betreuung auch für diese Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Die anfallenden Kosten sind in diesem Fall aus Drittmitteln zu tragen.

Wann besteht Anspruch auf Ersatz/Austausch

Es wird davon ausgegangen, dass EDV-Arbeitsplätze abhängig von der budgetären Situationder JKU alle 3 bis 4 Jahre ersetzt werden müssen.

EDV-Standardarbeitsplätze 2008

2008 werden jene EDV-Arbeitsplätze (PC's, Mac's) ersetzt, die vor dem Jahr 2005 beschafft wurden. Entsprechend den geltenden Vorschriften für das Beschaffungswesen wird aufgrund des Ausschreibungsumfanges derzeit eine EU-weite Ausschreibung vorbereitet, was leider zu einem relativ langen Beschafungsverfahren führt.
Die Formulare zur Bedarfsmeldung finden Sie auf unserer -> Übersichtsseite.

Arbeitsplatzausstattung neuer Stellen

Für neue Stellen wird kurzfristig ein EDV-Standardarbeitsplatz zur Verfügung gestellt. In diesem Fall ist mit dem ZID rechtzeitig vor Dienstantritt eines neuen Mitarbeiters Kontakt aufzunehmen und eine entsprechende Bedarfsmeldung zu übermitteln. Der ZID wird dann für die Beschaffung des EDV-Standardarbeitsplatzes sorgen.

Was geschieht mit den auszutauschenden Geräten

Grundsätzlich wird das Altgerät vom ZID mitgenommen. In Ausnahmefällen kann bei begründetem Bedarf (z.B. Einsatz als StudentInnen-Arbeitsplatz) das Altgerät der Organisationseinheit überlassen werden.

Notebooks (iBooks) als Arbeitsplatzrechner

Eine Organisationseinheit, die 2004 Anspruch auf Ersatz eines EDV-Arbeitsplatzes hat und bereit ist, die Mehrkosten für ein Notebook aus eigenen Reserven zu finanzieren, erhält als Arbeitsplatzrechner ein Notebook. Dies ist auf dem Bedarfsmeldungsformular zu vermerken.

Dringende Notfälle

Für den Fall, dass EDV-Standardarbeitsplätze, die noch nicht abzulösen sind, defekt werden, gilt Folgendes:
Sofern eine Reparatur möglich und auch wirtschaftlich vertretbar ist oder für das Gerät noch eine Garantie vorhanden ist, wird die Reparatur vom ZID veranlasst/durchgeführt. Bis zum Reparaturende wird vom ZID nach Möglichkeit ein Ersatzgerät zur Verfügung gestellt.
Ist eine Reparatur nicht möglich oder wirtschaftlich nicht vertretbar, so wird der ZID nach entsprechender Bedarfsmeldung versuchen, kurzfristig für einen Ersatz zu sorgen.

Aufrüsten der Hardware des EDV-Standardarbeitsplatzes

Für über die Standardausstattung hinausgehende Ressourcenwünsche gilt folgendes Procedere: Hardwareerweiterungen sind grundsätzulich möglich und können im Rahmen der Standardarbeitsplatzbeschaffung mitbeschafft werden, wenn die Zusatzkosten von der Organisationseinheit getragen werden.
Über nachträgliche Erweiterungen der Hardware ist der ZID zu informieren. Dies ist vor allem für spätere Schadensfälle wichtig (Garantie, Kompatibilität, ...)
Unerlaubte Veränderungen: Austausch von Motherboard, Grafikkarte, Prozessor.
Bei Nichtbeachtung verliert der Benutzer den Anspruch auf Betreuung durch den ZID.

Zusätzliche Software-Installation

Dem Benutzer steht es frei, zusätzlich benötigte Software selbst zu installieren, sofern diese mit dem Software-Standard kompatibel ist. Bei Unsicherheit sollte die Hotline des ZID DW 8444 kontaktiert werden.
Achtung: Bei einer notwendigen Neuinstallation des Arbeitsplatzes wird vom ZID nur der Software-Standard wiederhergestellt.

Veränderung des SW-Standards

Die Software-Grundausstattung, insbesondere Betriebssystem, Netzwerkanbindung (die Installation von Windows-Netzwerken kann zu Fehlern und Ausfällen führen), Mail / Bürokommunikationssoftware sowie Office-Paket, darf nicht verändert werden. Auch bei Austausch von nur einem einzigen der genannten Produkte ist der ZID nicht mehr verpflichtet den Arbeitsplatz zu betreuen.

Betreuungseinschränkungen

Die Auslieferung der Hardware zu den universitären Aussenstellen kann nicht vom ZID durchgeführt werden, da dieser über keine entsprechende Ressourcen (z.B. Kfz.) verfügt.
Die Betreuung von EDV-Standardarbeitsplätzen durch den ZID an universitären Aussenstellen, die über eine Netzwerkanbindung mit weniger als 10MBit Bandbreite verfügen, ist nur sehr eingeschränkt möglich. Nähere Auskünfte dazu erteilt die Hotline des ZID DW 8444.


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Impressum
16.06.2009