Lizenzierung
Lizenzrechtliches
Durch die Urheberrechtsnovelle vom März 1993 kam es zu einer wesentlichen
Erweiterung des urheberrechtlichen Schutzes von Computerprogrammen. Für
die Nutzung von Softwareprodukten müssen Softwarelizenzen erworben
werden. Die Verantwortung über die korrekte Nutzung der Software
im Sinne des Urheberrechts liegt beim Benutzer beziehungsweise dessen
Dienstvorgesetzten.
Da die meisten Softwareprodukte weiterentwickelt werden, kommt es in
unterschiedlichen Zeitabständen zu neuen Versionen oder Releases.
Um nun mit dieser Entwicklung Schritt halten zu können, kann das
Softwareprodukt gewartet werden. Es ist im Einzelfall zu prüfen,
ob der Abschluß eines Wartungsvertrages oder der Kauf der neuen
Version kostengünstiger ist.
Verträge - Softwarebeschaffung
Für eine kostengünstige Abdeckung des Softwarebedarfs hat der
ZID mit verschiedenen Herstellern Campus- und Rahmenverträge
abgeschlossen.
Bei Campusverträgen handelt es sich um Verträge
mit Softwareherstellern, die eine Nutzung bestimmter Softwareprodukte
im akademischen Bereich (Campus) erlauben.Campusverträge werden
zentral (ZID) administriert und finanziert. |
Rahmenverträge sind Verträge mit Softwareherstellern
(bzw. deren Lieferanten), die eine preisgünstige Einzelabnahme
von Lizenzen für den akademischen Enduser erlauben, aber eine
zentrale Bestellung erfordern. |
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